Unsere Expertise


Wir bieten Ihnen eine gewachsene Kompetenz im Bereich Naturschutz-Gutachten und Berichte. Wir erstellen für Sie Ornithologische Gutachten (Vogelwelt), Fledermausgutachten, Biotopkartierungen, Fachgutachten zum Naturschutz, bei Bebauungsplänen, Kompensationsmaßnahmen, Umweltberichte.


Besonderer Arbeitsschwerpunkt sind naturschutzfachliche Gutachten für Vögel- und Fledermausvorkommen an Gebäuden. Wir bieten eine profunde Beratung bei der Umsetzung von behördlich angeordneten Ersatzmaßnahmen. 

Mit viel persönlicher Erfahrung und immer in Kooperation mit den Genehmigungsbehörden erarbeiten wir für Sie die besten Lösungen. 

Profitieren Sie von unserer fachlichen Kompetenz

Aktuelles

Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Neues aus unserem Unternehmen und unserem Angebot.

  1. Mit der Novellierung der Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist 2002 der besondere Artenschutz erheblich gestärkt worden. Diese Änderungen sind auch im Grundsatz in der am 1.3.2010 in Kraft getretenen Novelle des BNatSchG beibehalten worden. So wurden mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht die in Anhang IV der Richtlinie aufgeführten Arten zu streng geschützten Arten i. S. v. § 10 Abs. 2 Nr. 10, 11 BNatSchG. Der §44 BNatSchG definiert umfangreiche Verbote bezüglich der Beeinträchtigungen der Anhang IV Arten und der europäischen Vogelarten einschließlich ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann nach § 45 BNatSchG eine Ausnahme von den Verboten beantragt werden.